Nach einem Unfall fragen sich viele unserer Kunden, ob sie das beschädigte Fahrzeug reparieren lassen müssen oder ob es auch eine andere Lösung gibt. Die fiktive Abrechnung bietet hier eine interessante Möglichkeit: Sie lassen sich den Schaden durch die Versicherung auszahlen, ohne die Reparatur tatsächlich durchführen zu lassen.
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet „fiktive Abrechnung“ bei einem Kfz-Schaden?
Statt einer konkreten Werkstattrechnung dient ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag als Grundlage für die Entschädigung. Diese Variante kann sich lohnen, wenn Sie das Fahrzeug selbst oder günstiger reparieren möchten, oder wenn Sie gar keine Reparatur planen. Als erfahrene Kfz-Gutachter sorgen wir dafür, dass Ihr Schaden korrekt dokumentiert und der maximal mögliche Auszahlungsbetrag ermittelt wird.
Fiktive Abrechnung bei Teilkasko- und Vollkaskoschäden
Nicht nur bei Haftpflichtschäden ist die fiktive Abrechnung ein Thema. Auch in der Teilkasko oder Vollkasko ist sie unter bestimmten Voraussetzungen möglich. In der Teilkasko wird sie allerdings häufiger eingeschränkt. Zum Beispiel bei Glasschäden oder Wildunfällen verweigern Versicherer oft die fiktive Auszahlung.
Bei Vollkaskoschäden ist die Situation besser, sofern in Ihrer Police keine Werkstattbindung vereinbart wurde. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Rechte und Möglichkeiten Ihre Versicherung zulässt, und helfen Ihnen, eine sinnvolle Entscheidung zu treffen.
Auszahlung ohne Reparatur – So funktioniert die fiktive Abrechnung
Viele Kunden sind überrascht, wie einfach die fiktive Abrechnung abläuft. Zunächst begutachten wir Ihr Fahrzeug und erstellen ein professionelles Gutachten oder einen belastbaren Kostenvoranschlag. Dieses Dokument reichen Sie bei Ihrer Versicherung ein.
Im Anschluss prüft die Versicherung den Schaden und zahlt Ihnen den Betrag aus, der laut Gutachten oder Kostenvoranschlag als erforderlich gilt, allerdings abzüglich bestimmter Posten, die nicht ersetzt werden, wenn keine Reparatur erfolgt. Der Vorteil für Sie: Sie behalten die volle Kontrolle und entscheiden selbst, ob, wann und wie Sie das Fahrzeug reparieren lassen.
Fiktive Abrechnung nach Kostenvoranschlag oder Gutachten
Die Basis der fiktiven Abrechnung kann entweder ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt oder ein unabhängiges KFZ Gutachten sein. Ein Kostenvoranschlag ist günstiger und schneller erstellt, enthält jedoch meist weniger Details. Versicherungen bevorzugen ihn daher bei kleineren Schäden.
Ein Gutachten bietet hingegen eine umfassendere Bewertung des Schadens, berücksichtigt auch Aspekte wie Nutzungsausfall oder Wertminderung und ist rechtlich besser abgesichert. Aus unserer Sicht lohnt sich ein Gutachten bereits ab einem Schadenwert von etwa 750 Euro. Damit sichern Sie sich bestmöglich gegen unvollständige oder gekürzte Erstattungen ab.
Diese Abzüge sollten Sie bei der fiktiven Abrechnung kennen
Bei der fiktiven Abrechnung erstattet Ihnen die Versicherung nicht automatisch den vollständigen Bruttobetrag aus dem Gutachten. Folgende Positionen werden in der Regel abgezogen:
- Mehrwertsteuer, wenn keine Reparatur durchgeführt wird
- Verbringungskosten wie der Transport zur Werkstatt
- UPE-Aufschläge auf Ersatzteile
- Eventuell höhere Stundensätze von markengebundenen Werkstätten
Diese Kürzungen sind gesetzlich erlaubt. Allerdings erleben wir immer wieder, dass Versicherungen darüber hinaus unzulässige Abzüge vornehmen. Wir prüfen für Sie genau, ob die Rechnung korrekt ist und setzen berechtigte Ansprüche für Sie durch.
Beispielrechnungen: So läuft eine fiktive Abrechnung ab
Um Ihnen eine bessere Vorstellung zu geben, hier zwei typische Beispiele aus unserer täglichen Praxis:
Beispiel 1:
Ein unabhängiges Gutachten beziffert den Schaden an Ihrem Fahrzeug auf 3.000 Euro brutto. Die Mehrwertsteuer beträgt 570 Euro. Da Sie nicht reparieren lassen, zahlt die Versicherung Ihnen 2.430 Euro netto aus.
Beispiel 2:
Eine Werkstatt erstellt einen Kostenvoranschlag über 1.800 Euro netto. Da Verbringungskosten von 150 Euro abgezogen werden, erhalten Sie 1.650 Euro von Ihrer Versicherung.
Diese Beispiele zeigen, dass die fiktive Abrechnung finanzielle Spielräume schafft, vorausgesetzt, sie wird korrekt durchgeführt.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Damit Sie das volle Potenzial der fiktiven Abrechnung nutzen, sollten Sie typische Fehler vermeiden. Dazu zählen:
- Ein fehlendes oder unzureichendes Gutachten
- Die verspätete Meldung des Schadens bei der Versicherung
- Die Annahme, dass alle Kosten automatisch ersetzt werden
- Kein fachlicher Beistand bei der Schadenregulierung
Wir erleben immer wieder, dass unsere Unterstützung den entscheidenden Unterschied macht. Mit unserer Erfahrung vermeiden Sie unnötige Abzüge und holen das Beste aus Ihrer Regulierung heraus.
Kombination aus fiktiver und konkreter Abrechnung: Geht das?
Ja, das ist möglich und kommt in der Praxis häufiger vor, als viele denken. Wenn Sie zum Beispiel nur einen Teil des Schadens reparieren lassen und den Rest auszahlen möchten, spricht man von einer teilkonkreten Abrechnung.
In solchen Fällen ist allerdings Fingerspitzengefühl gefragt. Versicherungen prüfen hier besonders genau. Wir beraten Sie, ob eine solche Mischform in Ihrem Fall zulässig ist und wie sie korrekt umgesetzt wird.
Verjährung, Fristen und Pflichten des Geschädigten
Wichtig zu wissen: Ihre Ansprüche auf Schadenersatz verjähren nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Unfall passiert ist. Versäumen Sie diese Frist, kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
Außerdem haben Sie als Geschädigter bestimmte Mitwirkungspflichten. Dazu gehören die unverzügliche Schadenmeldung, das Einreichen der nötigen Unterlagen und das Aufbewahren von Belegen. Wir helfen Ihnen, Fristen einzuhalten und alle Formalitäten rechtssicher zu erfüllen.
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