Nach einem Unfall möchten viele wissen, ob sie sich den entstandenen Schaden auch ohne Reparatur auszahlen lassen können. Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich, wird jedoch von bestimmten Bedingungen begleitet. Die Auszahlung auf Basis eines Kostenvoranschlags nennt man fiktive Abrechnung. Sie bietet Flexibilität, kann aber mit Abzügen verbunden sein. Wir erklären, wann eine Auszahlung möglich ist, wie Versicherungen rechnen und wie Sie sicherstellen, dass Ihr Anspruch vollständig berücksichtigt wird.

Inhaltsverzeichnis

Schaden auszahlen lassen, statt reparieren – wie funktioniert das?

Wenn Sie auf eine Reparatur verzichten möchten, können Sie sich die Schadenssumme auf Grundlage eines Kostenvoranschlags oder Gutachtens auszahlen lassen. In diesem Fall erfolgt die sogenannte fiktive Abrechnung. Die Versicherung erstattet dabei den Nettobetrag, also ohne Mehrwertsteuer. Grundlage sind die kalkulierten Reparaturkosten, unabhängig davon, ob Sie die Reparatur tatsächlich durchführen lassen. Wichtig ist, dass der Kostenvoranschlag fachlich korrekt und vollständig ist. Wir empfehlen, ihn von einem unabhängigen Gutachter erstellen zu lassen, damit die Versicherung keine Positionen kürzt oder infrage stellt.

Kostenvoranschlag auszahlen lassen – welche Abzüge gibt es?

Wenn Sie sich den Kostenvoranschlag auszahlen lassen, zieht die Versicherung in der Regel bestimmte Beträge ab. Die Mehrwertsteuer wird nicht erstattet, da sie nur bei einer tatsächlichen Reparatur anfällt. Auch Positionen wie Mietwagen, Abschleppkosten oder Verbringungskosten werden meist nur gezahlt, wenn sie wirklich entstanden sind. Diese Kürzungen sind rechtlich zulässig, sollen aber verhindern, dass Kosten ersetzt werden, die in der Praxis nicht angefallen sind. Für Sie bedeutet das, dass Sie die Auszahlung in der Regel als Nettobetrag erhalten. Wir prüfen in jedem Fall, welche Abzüge gerechtfertigt sind und wo die Versicherung möglicherweise zu viel einbehält. So stellen wir sicher, dass Sie die volle Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.

Kfz-Schaden auszahlen lassen mit Kostenvoranschlag oder Gutachten

Ob die Auszahlung auf Basis eines Kostenvoranschlags oder eines Gutachtens erfolgt, hängt vom Umfang des Schadens ab. Bei kleineren Schäden reicht ein Kostenvoranschlag in der Regel aus. Bei größeren Schäden oder bei unklarer Schadenshöhe ist ein Gutachten die bessere Wahl. Es berücksichtigt zusätzlich Faktoren wie Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert. So erhalten Sie eine genauere Grundlage für die Auszahlung. Wir beraten Sie, welche Variante für Ihren Fall sinnvoll ist, und erstellen bei Bedarf ein vollständiges Gutachten, das alle relevanten Punkte abdeckt.

Abrechnung bei Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkasko Schäden

Ob Sie sich den Schaden auszahlen lassen können, hängt auch von der Art der Versicherung ab. Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie grundsätzlich die freie Wahl, ob Sie das Fahrzeug reparieren oder sich die Schadenssumme auszahlen lassen. Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Bei Kaskoversicherungen, also Teilkasko und Vollkasko, sieht das anders aus. Hier gelten die vertraglichen Vereinbarungen. Viele Versicherer schließen eine fiktive Abrechnung aus oder beschränken sie auf bestimmte Schadensarten. Es lohnt sich daher, einen Blick in die Versicherungsbedingungen zu werfen.

Unfallkosten auf Basis des Kostenvoranschlags auszahlen lassen

Wenn Sie sich nach einem Unfall den Schaden auf Grundlage eines Kostenvoranschlags auszahlen lassen möchten, sollte dieser alle relevanten Positionen enthalten. Dazu gehören die Arbeitszeit, Materialkosten, Ersatzteile und eventuelle Zusatzleistungen. Nur ein vollständig erstellter Kostenvoranschlag wird von der Versicherung anerkannt. Wir achten darauf, dass unsere Kalkulationen präzise, realistisch und nachvollziehbar sind. Auf diese Weise lassen sich spätere Kürzungen vermeiden und die Auszahlung kann schnell erfolgen. Sollte Ihre Versicherung einen Teil der Kosten streichen wollen, prüfen wir die Berechnung und setzen uns für eine faire Regulierung ein.

Wann lohnt es sich, den Schaden auszahlen zu lassen?

Eine Auszahlung kann sich lohnen, wenn Sie die Reparatur selbst durchführen oder auf eine vollständige Instandsetzung verzichten möchten. Auch bei älteren Fahrzeugen ist es häufig wirtschaftlich sinnvoller, die Schadenssumme auszahlen zu lassen, anstatt hohe Reparaturkosten zu tragen. Wenn die Auszahlung den tatsächlichen Schaden abdeckt, behalten Sie mehr Flexibilität und können selbst entscheiden, wie Sie das Geld verwenden. Wir helfen Ihnen gerne einzuschätzen, ob die Auszahlung oder eine Reparatur für Sie die bessere Lösung ist und sorgen dafür, dass Ihre Entscheidung auf einer klaren, realistischen Grundlage beruht.

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