Es ist dunkel, die Straße ist frei und plötzlich steht ein Reh vor Ihrem Fahrzeug. Innerhalb von Sekunden kommt es zum Zusammenstoß. Ein Wildunfall passiert meist unerwartet und sorgt im ersten Moment für Unsicherheit. Neben der eigenen Sicherheit stellen sich sofort Fragen zur Meldepflicht, zur Versicherung und zu möglichen Kosten. Wir erklären Ihnen, wie Sie sich nach einem Wildunfall richtig verhalten und welche Ansprüche Sie geltend machen können.

Inhaltsverzeichnis

Wildunfall – Was tun direkt nach dem Zusammenstoß?

Nach einem Wildunfall sollten Sie sofort den Motor abstellen, die Warnblinkanlage einschalten und eine Warnweste anziehen. Sichern Sie die Unfallstelle mit einem Warndreieck ab und achten Sie darauf, sich selbst nicht in Gefahr zu bringen.

Fassen Sie das verletzte Tier nicht an und entfernen Sie es nicht von der Fahrbahn. Informieren Sie umgehend die Polizei. Diese nimmt den Vorfall auf und stellt eine Wildunfallbescheinigung aus, die für die spätere Regulierung des Wildunfall-Schadens von zentraler Bedeutung ist.

Dokumentieren Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug sorgfältig. Fotografieren Sie beschädigte Fahrzeugteile sowie mögliche Spuren wie Haare oder Blut am Fahrzeug. Auch bei einem leichten Wildunfall sollten Sie diese Schritte einhalten, da selbst kleinere Beschädigungen verdeckte Folgeschäden verursachen können.

Ist ein Wildunfall meldepflichtig?

Ein Wildunfall ist in der Regel meldepflichtig, insbesondere wenn ein Tier verletzt oder getötet wurde. In vielen Bundesländern besteht die Verpflichtung, den Vorfall unverzüglich der Polizei oder dem zuständigen Jagdpächter zu melden.

Wird der Wildunfall nicht gemeldet, kann es problematisch werden, den Schaden später gegenüber der Versicherung nachzuweisen. Ohne offizielle Bestätigung fehlt häufig ein entscheidender Beleg für die Regulierung des Wildunfall-Schadens. Ein Wildunfall ist nicht strafbar, sofern Sie sich ordnungsgemäß verhalten und den Vorfall melden. Wer jedoch einfach weiterfährt oder ein verletztes Tier mitnimmt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Wie kann man einen Wildunfall beweisen?

Die wichtigste Grundlage für die Regulierung ist die Wildunfallbescheinigung der Polizei. Sie bestätigt, dass tatsächlich ein Zusammenstoß mit Wild stattgefunden hat. Zusätzlich sollten Sie Fotos vom Schaden, von der Unfallstelle und eventuellen Spuren am Fahrzeug sichern. Zeugenaussagen können ebenfalls hilfreich sein. So vermeiden Sie, dass es bei der Regulierung des Wildunfall-Schadens nicht zu Schwierigkeiten kommt, etwa wenn die Versicherung das KFZ Gutachten nicht zahlt oder einzelne Positionen nicht übernehmen möchte

Wie schnell muss ich einen Wildunfall bei der Versicherung melden?

Ein Wildunfall sollte Ihrer Versicherung unverzüglich gemeldet werden. In vielen Verträgen gilt eine Frist von etwa einer Woche. Je schneller die Meldung erfolgt, desto unkomplizierter verläuft die Bearbeitung Ihres Wildunfall-Schadens.

Wie eine Schadensmeldung im Zusammenhang mit einem Wildunfall bei einer Kfz-Versicherung abläuft, lässt sich anhand typischer Abläufe wie bei einer Wildunfall WGV Schadensmeldung nachvollziehen. Ebenso zeigt die Struktur einer Wildunfall Schadensmeldung bei der DEVK, wie der Prozess von der Meldung bis zur Regulierung organisiert ist.

Wer zahlt bei einem Wildunfall?

In der Regel übernimmt die Teilkaskoversicherung den Schaden bei einem Wildunfall. Viele Tarife decken Zusammenstöße mit Haarwild ab, also beispielsweise mit Rehen oder Wildschweinen. Moderne Verträge erweitern den Schutz häufig auf Tiere aller Art. Kommt es zu einem Ausweichmanöver ohne direkten Zusammenstoß, greift die Teilkasko nicht automatisch. Hier kann unter Umständen die Vollkaskoversicherung zuständig sein. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug nicht ab, sondern nur Schäden, die Sie Dritten zufügen.

Wie viel Geld bekommt man bei einem Wildunfall?

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem tatsächlichen Schaden. Reparaturkosten werden in der Regel übernommen, sofern der Wildunfall nachvollziehbar dokumentiert ist.

Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden nach einem Wildunfall vor, zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Gerade bei neueren Fahrzeugen kann trotz vollständiger Reparatur eine merkantile Wertminderung entstehen, die im Rahmen des Wildunfall-Schadens berücksichtigt werden sollte.

Nutzungsausfall bei einem Wildunfall

Bei einem Wildunfall handelt es sich in der Regel nicht um einen Haftpflichtschaden mit einem gegnerischen Verursacher. Daher besteht normalerweise kein Anspruch auf Nutzungsausfall gegenüber einer anderen Versicherung. Die eigene Kaskoversicherung ersetzt üblicherweise keinen Nutzungsausfall. Anders verhält es sich, wenn im Zusammenhang mit dem Wildunfall ein weiterer Verkehrsteilnehmer beteiligt ist und eine Haftung besteht.

Welche Tiere zählen nicht als Wildunfall?

Nicht jedes Tier fällt automatisch unter den klassischen Wildunfall. Viele Versicherungen beziehen sich ausdrücklich auf Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes. Kollisionen mit Haustieren wie Hunden oder Katzen werden häufig anders behandelt. In solchen Fällen kann die Haftpflichtversicherung des Tierhalters zuständig sein.

Ist ein Auto nach einem Wildunfall ein Unfallwagen?

Auch ein Wildunfall gilt als Unfallschaden. Wurde das Fahrzeug repariert, muss ein erheblicher Wildunfall Schaden beim späteren Verkauf angegeben werden. Dies gilt insbesondere bei größeren Karosserieschäden oder bei einer merkantilen Wertminderung.

Wildunfall auf dem Weg zur Arbeit

Ein Wildunfall auf dem Weg zur Arbeit wird grundsätzlich über Ihre Kfz-Versicherung reguliert. Wurden Personen verletzt, kann der Vorfall zusätzlich als Wegeunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung gelten.

Richtig handeln beim Wildunfall

Ein Wildunfall ist eine Ausnahmesituation, die schnelles und überlegtes Handeln erfordert. Sichern Sie die Unfallstelle, informieren Sie die Polizei und dokumentieren Sie den Schaden sorgfältig.

Gerade bei größeren Frontschäden oder bei Verdacht auf verdeckte Beschädigungen empfehlen wir eine unabhängige Begutachtung durch einen Kfz Sachverständigen, damit der gesamte Wildunfall Schaden korrekt erfasst wird und Sie keine finanziellen Nachteile bei der Regulierung erleiden.

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