Ein Verkehrsunfall ist nicht nur ärgerlich, sondern wirft oft viele Fragen auf. Was muss ich jetzt tun? Wer trägt die Kosten? Muss ein Gutachten erstellt werden? Aus unserer täglichen Arbeit als KFZ-Gutachter bei kfzgutachter-online.com wissen wir, wie verunsichert viele Betroffene in dieser Situation sind. Deshalb möchten wir Ihnen hier einen klaren Überblick geben. Verständlich, praxisnah und verlässlich.
Inhaltsverzeichnis
- Wer zahlt das Gutachten bei einem Unfall?
- Wann muss man den Gutachter selbst bezahlen?
- Ablauf nach dem Unfall: So entsteht ein Gutachten
- KFZ-Gutachter: Rechte und Pflichten der Beteiligten
- Besondere Fälle: Was gilt bei Teilschuld, 50/50 und Hagelschäden?
- Was tun, wenn die Versicherung das Gutachten nicht zahlt?
- Checkliste: Was ist bei einem Unfall und Gutachten zu beachten?
Wer zahlt das Gutachten bei einem Unfall?
Ob die Versicherung ein Gutachten bezahlt, hängt vor allem von der Schuldfrage ab. Wurde der Unfall eindeutig von einer anderen Person verursacht, übernimmt in der Regel deren Haftpflichtversicherung die vollen Gutachterkosten. In anderen Fällen, etwa bei Teilschuld oder bei einem Schaden am eigenen Fahrzeug ohne Fremdbeteiligung, kann die Lage anders aussehen.
Unverschuldeter Unfall: gegnerische Versicherung
Wenn Sie am Unfall keine Schuld tragen, können Sie einen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen. Die Kosten übernimmt dann vollständig die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Viele Versicherungen schlagen zwar eigene Gutachter vor, doch Sie sind nicht verpflichtet, darauf einzugehen. Wir empfehlen grundsätzlich einen unabhängigen Gutachter, so sind Ihre Interessen optimal gewahrt.
Teilverschuldung: anteilige Übernahme
Bei geteiltem Verschulden müssen die Kosten ebenfalls geteilt werden. Tragen Sie beispielsweise 30 Prozent der Verantwortung am Unfall, dann kann es sein, dass Sie auch 30 Prozent der Gutachterkosten übernehmen müssen. Wie hoch der Anteil genau ist, hängt vom Einzelfall ab. Gerne beraten wir Sie hierzu unverbindlich.
Vollkasko- und Teilkaskofälle
Wenn Ihre eigene Versicherung den Schaden übernimmt, also bei Kasko-Versicherungen, sieht die Situation anders aus. Hier bestimmt die Versicherung, ob ein KFZ Gutachten notwendig ist oder ob ein Kostenvoranschlag ausreicht. Häufig wird ein Gutachter beauftragt, der mit der Versicherung zusammenarbeitet. Auch hier gilt: Sprechen Sie mit uns, bevor Sie Entscheidungen treffen, so vermeiden Sie böse Überraschungen.
Wann muss man den Gutachter selbst bezahlen?
In bestimmten Situationen tragen Sie die Kosten für das Gutachten selbst. Das betrifft unter anderem:
- Unfälle mit Bagatellschäden (unter 750 Euro)
- Alleinverschuldete Unfälle ohne Versicherungsschutz
- Fälle ohne gültige oder aktive Versicherung
- Wenn die Versicherung das Gutachten nicht anerkennt
Auch wenn es auf den ersten Blick nicht sinnvoll erscheint, können Sie in solchen Fällen trotzdem ein Gutachten erstellen lassen, zum Beispiel zur Beweissicherung. Wir beraten Sie gerne, ob das in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Ablauf nach dem Unfall: So entsteht ein Gutachten
Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt, hier ein kurzer Überblick über den typischen Ablauf:
- Unfall dokumentieren: Fotos, Zeugen, Polizeibericht
- Unabhängigen Gutachter beauftragen
- Begutachtung des Fahrzeugs, meist vor Ort oder in der Werkstatt
- Erstellung des Gutachtens mit allen relevanten Angaben (Schadenshöhe, Reparaturdauer, Wertminderung etc.)
- Weiterleitung an die Versicherung oder Rechtsanwalt
Je früher Sie einen Gutachter einschalten, desto besser ist Ihre Beweislage.
Wird bei jedem Unfall ein Gutachten erstellt?
Nein. Bei kleineren Schäden unterhalb der Bagatellgrenze (etwa 750 Euro) reicht oft ein Kostenvoranschlag aus. Aber Vorsicht: Auch vermeintlich geringe Schäden können sich später als größer herausstellen. Deshalb unser Rat: Im Zweifel lieber kurz Rücksprache mit einem Gutachter halten. Ein kurzes Telefonat kann viel Klarheit schaffen.
KFZ-Gutachter: Rechte und Pflichten der Beteiligten
Sie haben das Recht, den Gutachter selbst zu wählen, sofern Sie nicht der Unfallverursacher sind. Viele Versicherungen versuchen, Einfluss auf die Gutachterwahl zu nehmen. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern. Als unabhängige Gutachter vertreten wir ausschließlich Ihre Interessen. Wir dokumentieren den Schaden vollständig und sorgen für ein objektives Ergebnis. So sind Sie auch im Streitfall rechtlich abgesichert.
Besondere Fälle: Was gilt bei Teilschuld, 50/50 und Hagelschäden?
Bei einer 50/50-Schuldverteilung teilen sich in der Regel auch die Gutachterkosten. Wichtig ist hier eine transparente Abwicklung und eine präzise Dokumentation des Unfalls.
Hagelschäden und andere Elementarschäden werden meist über die Teilkasko reguliert. In diesen Fällen entscheidet die Versicherung, ob ein Gutachten notwendig ist. Wir helfen Ihnen dabei, eine schnelle Einschätzung des Schadens zu erhalten und die richtige Vorgehensweise zu wählen.
Was tun, wenn die Versicherung das Gutachten nicht zahlt?
Nicht selten kommt es vor, dass Versicherungen die Zahlung verweigern, mit der Begründung, das Gutachten sei unnötig oder überflüssig. In solchen Fällen sollten Sie Folgendes tun:
- Fordern Sie eine schriftliche Begründung an
- Widersprechen Sie begründet
- Ziehen Sie gegebenenfalls einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzu
Wir arbeiten eng mit spezialisierten Anwälten zusammen und vermitteln Ihnen auf Wunsch einen kompetenten Ansprechpartner.
Checkliste: Was ist bei einem Unfall und Gutachten zu beachten?
Diese Punkte sollten Sie nach einem Unfall unbedingt beachten:
- Unfallstelle absichern und ggf. Polizei informieren
- Fotos vom Unfall und Fahrzeugschäden machen
- Kontaktdaten und Versicherungsinformationen austauschen
- Unabhängigen Gutachter kontaktieren
- Alle Unterlagen für die Versicherung aufbewahren
- Keine voreiligen Aussagen gegenüber der gegnerischen Versicherung machen
Wenn Sie unsicher sind, wie Sie sich verhalten sollen, rufen Sie uns einfach an. Bei kfzgutachter-online.com stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite – schnell, neutral und kompetent.
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