Nach einem Unfall sollte die Schadensregulierung über die gegnerische Versicherung grundsätzlich reibungslos verlaufen. Liegt ein Gutachten vor, wird der Schaden klar dokumentiert und beziffert. Dennoch kommt es häufig vor, dass Versicherungen die Zahlung verzögern oder nur teilweise leisten. In diesem Beitrag erläutern wir, welche Ursachen solche Verzögerungen haben, wie Sie in dieser Situation vorgehen können und welche rechtlichen Ansprüche bestehen.
Inhaltsverzeichnis
- Das Gutachten als Grundlage der Schadensregulierung
- Typische Gründe für Zahlungsverweigerung
- Vorgehen, wenn keine Zahlung erfolgt
- Klage gegen die Versicherung – Ablauf und Tipps
- Wertminderung, Teilzahlungen und Vorschäden
- Rechtliche Grundlagen laut BGB und VVG
- Nächste Schritte zum Vorgehen nach dem Gutachten
Das Gutachten als Grundlage der Schadensregulierung
Ein unabhängiges Kfz-Gutachten stellt die Basis für eine objektive und rechtssichere Schadensbewertung dar. Es enthält sämtliche unfallbedingten Schäden, die kalkulierten Reparaturkosten, den Nutzungsausfall und gegebenenfalls die Wertminderung. Wir empfehlen, den Gutachter frei zu wählen und nicht den von der Versicherung beauftragten Sachverständigen zu akzeptieren. So ist sichergestellt, dass die Bewertung unabhängig erfolgt. Die Dauer vom Gutachten bis zur Auszahlung hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa der Bearbeitungszeit der Versicherung oder dem Umfang der Prüfung.
Typische Gründe für Zahlungsverweigerung
Die Begründungen für ausbleibende oder gekürzte Zahlungen ähneln in vielen Fällen. Häufig werden Vorschäden als Ursache genannt, bestimmte Reparaturkosten infrage gestellt oder einzelne Positionen des Gutachtens nicht anerkannt. Versicherungen argumentieren zudem gelegentlich mit der Möglichkeit einer günstigeren Reparatur in Partnerwerkstätten. In der Regel sind solche Kürzungen jedoch nicht rechtmäßig. Eine technische und rechtliche Überprüfung der Argumentation ist sinnvoll, um die Ansprüche vollständig geltend zu machen. Mit einer klaren und nachvollziehbaren Begründung lassen sich viele Einwände der Versicherung entkräften.
Vorgehen, wenn keine Zahlung erfolgt
Bleibt die Zahlung trotz vorliegendem Gutachten aus, sollte zunächst eine schriftliche Frist gesetzt werden. Eine Frist von etwa zwei Wochen gilt als angemessen. Erfolgt innerhalb dieser Zeit keine Reaktion, ist die Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht empfehlenswert. Die Kosten hierfür werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen. Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der Unterlagen und der Vorbereitung des Schriftverkehrs. Durch eine strukturierte Vorgehensweise lässt sich die Bearbeitung häufig beschleunigen.
Klage gegen die Versicherung – Ablauf und Tipps
Kommt es trotz anwaltlicher Unterstützung zu keiner Einigung, besteht die Möglichkeit einer Klage. Eine Klage ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Schadenshöhe klar belegt ist und die Versicherung sich weiterhin weigert zu zahlen. Der Anwalt prüft die Erfolgsaussichten und reicht die Klage beim zuständigen Gericht ein. In vielen Fällen wird die Angelegenheit bereits nach Klageeinreichung außergerichtlich beigelegt. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, sind die Erfolgsaussichten bei klarer Beweislage in der Regel gut. Wir arbeiten regelmäßig mit spezialisierten Verkehrs Rechtsanwälten zusammen und stellen die erforderlichen KFZ-Gutachten bereit.
Wertminderung, Teilzahlungen und Vorschäden
Nach einem Unfall kann eine Wertminderung entstehen, die den Wiederverkaufswert des Fahrzeugs beeinflusst. Versicherungen kürzen diesen Betrag häufig oder lehnen ihn ganz ab. Auch Teilzahlungen kommen vor, wenn die Versicherung einzelne Positionen des Gutachtens nicht anerkennt. In solchen Fällen prüfen wir die Begründung und berechnen gegebenenfalls Nachforderungen. Bei der Ablehnung aufgrund von Vorschäden kann eine technische Untersuchung helfen, die unfallbedingten Schäden eindeutig nachzuweisen. Wer das Gutachten nach einem Unfall zahlt, ist gesetzlich geregelt.
Rechtliche Grundlagen laut BGB und VVG
Die Ansprüche eines Geschädigten ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Dazu gehören die Erstattung der Reparaturkosten, der Kosten des Gutachtens, gegebenenfalls der Anwaltskosten sowie des Nutzungsausfalls und der Wertminderung. Werden diese Ansprüche nicht anerkannt, können sie auf rechtlichem Weg durchgesetzt werden. Wir unterstützen bei der Beweissicherung und der Erstellung der erforderlichen Unterlagen, um den Anspruch sachlich und nachvollziehbar zu begründen.
Nächste Schritte zum Vorgehen nach dem Gutachten
Wenn die gegnerische Versicherung nach dem Gutachten nicht zahlt, ist ein strukturiertes Vorgehen entscheidend. Mit einem unabhängigen Gutachten, einer klaren Fristsetzung und gegebenenfalls anwaltlicher Unterstützung können Sie Ihre Ansprüche effektiv durchsetzen. Wir unterstützen Sie dabei mit Fachwissen, Erfahrung und einer transparenten Arbeitsweise. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine professionelle Begleitung bei der Schadensregulierung wünschen.
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