Ein Moment der Unachtsamkeit, ein kurzer Blick zur Seite, plötzlich ein Aufprall. Das Fahrzeug ist schwer beschädigt und der Schock sitzt tief. Schon bald taucht eine zentrale Frage auf: Lohnt sich eine Reparatur überhaupt noch oder liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor? Genau hier beginnt für viele Betroffene ein oft unübersichtlicher Prozess mit Versicherungen, KFZ Gutachten und Entscheidungskonflikten.

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den sogenannten Wiederbeschaffungswert des Autos übersteigen. Ein Beispiel: Ihr Auto hat vor dem Unfall einen Wiederbeschaffungswert von 6000 Euro. Die Reparaturkosten würden laut Gutachten bei 7000 Euro liegen. In diesem Fall gilt das Fahrzeug als wirtschaftlicher Totalschaden.

Die Versicherung zahlt dann in der Regel nicht die Reparatur, sondern den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts des beschädigten Fahrzeugs. Der Restwert ist das, was man noch beim Verkauf des Unfallwagens erzielen könnte.

Was zahlt die Versicherung bei wirtschaftlichem Totalschaden

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erhalten Sie von der Versicherung den sogenannten Wiederbeschaffungsaufwand. Das ist die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des beschädigten Fahrzeugs.

Ein weiteres Beispiel: Der Wiederbeschaffungswert beträgt 8000 Euro. Der Restwert liegt bei 1500 Euro. Die Versicherung zahlt Ihnen in diesem Fall 6500 Euro aus. Diese Zahlung dient dazu, dass Sie sich ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug anschaffen können.

Ob Sie den Betrag brutto oder netto ausgezahlt bekommen, hängt davon ab, ob Sie die Reparatur oder die Ersatzbeschaffung mit Rechnung nachweisen. In vielen Fällen erfolgt die Auszahlung brutto.

Kann man das Auto trotz wirtschaftlichem Totalschaden behalten und selbst reparieren

Ja, Sie dürfen das Fahrzeug behalten und selbst reparieren, auch wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Die Versicherung darf Ihnen das nicht untersagen.

Allerdings ist es wichtig, dass die Reparatur fachgerecht und vollständig erfolgt. Gerade wenn Sie das Fahrzeug weiterhin im Straßenverkehr nutzen oder verkaufen möchten, sollten Sie auf eine lückenlose Dokumentation achten. Ein vollständiges Gutachten dient dabei als Nachweis für die technische Sicherheit und den durchgeführten Umfang der Reparatur.

Wirtschaftlicher Totalschaden bei Vollkasko

Wenn Sie über eine Vollkaskoversicherung verfügen, kommt diese auch dann für den Schaden auf, wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall wie bei der Haftpflichtversicherung. Auch hier wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt und um den Restwert gekürzt.

Wichtig ist, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen. Bei manchen Vollkasko Tarifen ist auch der Neupreis für eine gewisse Zeit mitversichert. In anderen Fällen wird lediglich der Zeitwert ersetzt. Wir helfen Ihnen dabei, die Details Ihrer Police richtig zu interpretieren und den Anspruch zu prüfen.

Wirtschaftlicher Totalschaden bei Leasingfahrzeugen

Bei Leasingfahrzeugen kann ein wirtschaftlicher Totalschaden besondere Herausforderungen mit sich bringen. In der Regel bleibt das Fahrzeug im Eigentum des Leasinggebers. Dieser entscheidet, wie mit dem Schaden umzugehen ist. Oft wird das Fahrzeug zurückgenommen und die Versicherungssumme direkt an den Leasinggeber gezahlt.

Wenn zwischen dem offenen Ablösewert und der Versicherungsleistung eine Lücke entsteht, springt unter Umständen eine GAP-Versicherung ein. Diese sichert die Differenz ab. Wir empfehlen Ihnen, vorab alle Vertragsdetails zu prüfen und das Gutachten mit dem Leasinggeber abzustimmen.

Was passiert bei einem unverschuldeten Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden

Tragen Sie keine Schuld am Unfall, ist die gegnerische Haftpflichtversicherung verpflichtet, den Schaden zu regulieren. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie dürfen die Schadenhöhe fiktiv abrechnen oder das Fahrzeug behalten und reparieren.

Zusätzlich können Sie bei einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder ein Mietfahrzeug haben. Auch Nebenkosten wie Abschleppgebühren, Gutachterkosten oder Standgebühren sind in vielen Fällen erstattungsfähig.

Wirtschaftlicher Totalschaden und Wertminderung

Ein wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet nicht automatisch, dass das Auto keinen Wert mehr hat. Der Restwert beschreibt den Betrag, den Sie beispielsweise bei einem Verkauf an Händler oder Verwerter noch erzielen können.

Bei manchen Fahrzeugen kann auch ein sogenannter merkantiler Minderwert geltend gemacht werden. Das ist der Wertverlust, der entsteht, weil das Fahrzeug nun als Unfallwagen gilt, auch wenn es wieder vollständig repariert wurde. Wir berücksichtigen diesen Wert in unserem Gutachten und zeigen Ihnen, wie Sie ihn bei der Versicherung einfordern können.

Wirtschaftlicher Totalschaden – was tun

Ein wirtschaftlicher Totalschaden stellt viele Betroffene vor schwierige Entscheidungen. Doch Sie sind nicht allein. Mit einem professionellen Gutachten und der richtigen Unterstützung können Sie Ihre Ansprüche sichern und Klarheit über die nächsten Schritte gewinnen.

Lassen Sie Ihr Fahrzeug bewerten. Klären Sie mit unserer Hilfe, welche Art der Abrechnung für Sie am sinnvollsten ist. Ob Sie das Auto verkaufen, behalten, selbst reparieren oder fiktiv abrechnen möchten, wir zeigen Ihnen, was möglich ist.

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