Sie haben ein Schadensgutachten erstellen lassen und nun weigert sich die Versicherung, die Kosten zu übernehmen? Dieses Problem tritt häufiger auf, als viele denken. Besonders nach einem Unfall kann es zu Meinungsverschiedenheiten darüber kommen, ob das Gutachten notwendig war oder ob die Versicherung zur Zahlung verpflichtet ist. Als Kfz-Gutachter kennen wir diese Fälle sehr genau. Deshalb zeigen wir Ihnen, wie Sie in einer solchen Situation vorgehen sollten und welche Rechte Sie haben.

Inhaltsverzeichnis

Versicherung zahlt Gutachten nicht – was bedeutet das?

Wer das Gutachten nach einem Unfall zahlt, hängt vom konkreten Schadensfall ab. In vielen Fällen ist klar geregelt, wer das Gutachten zahlt, abhängig davon, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt und wer den Gutachter beauftragt hat.

Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie in der Regel das Recht, selbst einen unabhängigen Gutachter auszuwählen. Die Kosten dafür muss die gegnerische Versicherung tragen, sofern das KFZ-Gutachten erforderlich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Anders sieht es bei einem Kaskoschaden aus. Hier besteht ein direktes Vertragsverhältnis mit Ihrer eigenen Versicherung, die häufig vorgibt, ob ein Gutachten notwendig ist und wer es erstellen darf.

Wird das Gutachten ohne vorherige Absprache in einem Kaskofall beauftragt, kann es passieren, dass die Versicherung die Kosten nicht übernimmt. Auch bei Schäden unterhalb der Bagatellgrenze kann eine Ablehnung erfolgen, da in diesen Fällen oft ein Kostenvoranschlag ausreicht. Es lohnt sich daher, die Voraussetzungen für eine Kostenerstattung genau zu kennen, bevor ein Gutachter beauftragt wird.

Häufige Gründe für die Ablehnung

Versicherungen führen oft an, das Gutachten sei überteuert oder gar nicht notwendig gewesen. Besonders bei geringen Schäden berufen sie sich auf die sogenannte Bagatellgrenze. Ist der Schaden laut Versicherung zu gering, wäre ein einfacher Kostenvoranschlag ausreichend. Manchmal wird auch die Unabhängigkeit des Gutachters angezweifelt, insbesondere wenn dieser durch eine Werkstatt vermittelt wurde. Solche Argumente sollten Sie genau prüfen lassen.

Kann die Versicherung ein eigenes Gutachten ablehnen?

Ja, auch ein von der Versicherung selbst in Auftrag gegebenes Gutachten kann abgelehnt werden, wenn Zweifel an der Richtigkeit bestehen. Ebenso ist es möglich, dass die Versicherung ein von Ihnen beauftragtes Gutachten zurückweist. Diese Ablehnung muss jedoch nachvollziehbar begründet sein. Willkürliche Entscheidungen sind rechtlich nicht zulässig. Gerichte entscheiden häufig zugunsten des Geschädigten, wenn das Gutachten sachlich und fachlich korrekt erstellt wurde.

Wie Sie sich gegen eine Ablehnung wehren können

Verlangen Sie von der Versicherung eine schriftliche Begründung der Ablehnung. Prüfen Sie, ob die Einwände gerechtfertigt sind. Wenn nötig, können Sie ein Gegengutachten erstellen lassen oder einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen. Wir beraten Sie gern, ob sich rechtliche Schritte lohnen und unterstützen Sie bei der Prüfung Ihres bestehenden Gutachtens.

Versicherung zahlt Gutachten nicht vollständig – was tun?

Es kommt vor, dass die Versicherung nicht das gesamte Honorar erstattet. Oft werden bestimmte Positionen gekürzt oder durch eine günstigere Reparaturmöglichkeit ersetzt. Solche Kürzungen sollten Sie hinterfragen. In vielen Fällen fehlen rechtliche Grundlagen für solche Abzüge.

Praktische Tipps: So vermeiden Sie Ärger im Voraus

Beauftragen Sie einen unabhängigen, öffentlich bestellten oder zertifizierten Gutachter. Achten Sie darauf, dass der Schaden lückenlos dokumentiert ist, idealerweise mit Fotos. Stimmen Sie sich bei Kaskoschäden möglichst vorab mit Ihrer Versicherung ab. Heben Sie alle Unterlagen sorgfältig auf und führen Sie wichtige Absprachen schriftlich. Wir helfen Ihnen im Anschluss, die Argumentation der Versicherung fachlich zu überprüfen und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Teilen Sie diese Geschichte, wählen Sie Ihre Plattform!

Weitere Blogbeiträge