Ein Kostenvoranschlag ist für viele Kunden die Grundlage, um eine fundierte Entscheidung über eine Reparatur oder Dienstleistung zu treffen. Er schafft Transparenz über den zu erwartenden Aufwand und die voraussichtlichen Kosten. In der Praxis kommt es jedoch häufig vor, dass sich ein Kostenvoranschlag nachträglich ändern muss. Wir erklären, wann eine solche Änderung zulässig ist, welche rechtlichen Regelungen gelten und wie Sie als Kunde oder Auftragnehmer richtig vorgehen.

Inhaltsverzeichnis

Wann eine Änderung am Kostenvoranschlag notwendig wird

Ein Kostenvoranschlag dient als Grundlage, um den geplanten Arbeitsumfang und die zu erwartenden Kosten klar zu strukturieren. Der Kostenvoranschlag Aufbau zeigt, dass jede Position auf bestimmten Annahmen basiert, die sich im Laufe eines Projekts oder einer Reparatur ändern können. In vielen Fällen ist eine Anpassung des Kostenvoranschlags unvermeidbar. Preissteigerungen bei Ersatzteilen, zusätzliche Arbeitsleistungen oder technische Erkenntnisse, die erst während der Reparatur entstehen, können die ursprüngliche Kalkulation verändern. Auch wenn im Zuge der Demontage weitere Schäden sichtbar werden, muss die Kalkulation überarbeitet werden, um den tatsächlichen Aufwand korrekt abzubilden. Jede Änderung sollte sachlich begründet und klar kommuniziert werden. Ein Kostenvoranschlag basiert immer auf den zum Zeitpunkt der Erstellung bekannten Fakten. Wenn sich diese ändern, ist eine Überarbeitung notwendig, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.

Kostenvoranschlag – rechtlich bindend oder unverbindlich?

Nach § 650 BGB ist ein Kostenvoranschlag grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das bedeutet, dass leichte Abweichungen nach oben oder unten zulässig sind. Wird der genannte Betrag jedoch deutlich überschritten, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber umgehend zu informieren. Nur wenn ein Kostenvoranschlag ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurde, ist dieser rechtlich bindend. In einem solchen Fall dürfen Änderungen nur vorgenommen werden, wenn unvorhersehbare Umstände dies erforderlich machen. Eine offene Kommunikation ist daher für beide Seiten von zentraler Bedeutung, um Missverständnisse zu vermeiden.

Wann darf ein Kostenvoranschlag geändert werden?

Eine Änderung ist zulässig, wenn sich die Grundlage der ursprünglichen Kalkulation wesentlich verändert hat. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn zusätzliche Arbeiten notwendig werden oder sich die Preise deutlich erhöhen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Kunden vor der Durchführung der Änderungen zu informieren. Der Kunde kann daraufhin entscheiden, ob er die Anpassung akzeptiert oder den Auftrag nicht fortführen möchte. Ohne eine solche Information darf der Auftragnehmer keine erheblichen Mehrkosten berechnen. Eine Abstimmung zwischen beiden Seiten ist daher zwingend erforderlich, um rechtliche und finanzielle Konflikte zu vermeiden.

Wie eine nachträgliche Angebotsänderung korrekt durchgeführt wird

Wenn ein Kostenvoranschlag geändert werden soll, muss der Kunde schriftlich über die geplanten Anpassungen informiert werden. Dabei sollten die Gründe für die Änderung transparent und nachvollziehbar erläutert werden. Eine überarbeitete Kalkulation hilft, die Änderungen übersichtlich darzustellen. Wir empfehlen, jede Anpassung schriftlich zu dokumentieren, damit der aktuelle Stand jederzeit nachvollzogen werden kann. Auf diese Weise bleibt die Zusammenarbeit zwischen Auftragnehmer und Kunde transparent und rechtssicher.

Korrektur oder Nachbesserung des Kostenvoranschlags

Fehler in einem Kostenvoranschlag können immer vorkommen. Wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Berechnungen unvollständig oder fehlerhaft waren, sollte die Korrektur so früh wie möglich erfolgen. Eine zeitnahe Nachbesserung zeigt Professionalität und vermeidet spätere Missverständnisse. Wir legen Wert darauf, dass unsere Kostenvoranschläge regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden, damit sie immer den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Das schafft Klarheit und Vertrauen zwischen allen Beteiligten.

Rückzug oder Nachverhandlung eines Kostenvoranschlags

Ein Kostenvoranschlag kann in bestimmten Fällen zurückgezogen oder neu verhandelt werden. Das ist beispielsweise möglich, wenn sich die Grundlage der Kalkulation erheblich verändert hat oder ein Irrtum bei der Erstellung vorlag. Häufig ist jedoch keine vollständige Rücknahme nötig, sondern eine Nachverhandlung über den neuen Preis ausreichend. Wichtig ist, dass jede Änderung in Abstimmung mit dem Kunden erfolgt und nachvollziehbar begründet wird. Nur so lässt sich eine rechtssichere Lösung erzielen.

Überschreitung des Kostenvoranschlags – was ist erlaubt?

Sie haben eine Rechnung erhalten und fragen sich, welche Kostenvoranschlag Abweichung zulässig ist? Nach gängiger Rechtsprechung gelten etwa 10 bis 20 Prozent als akzeptabel. Wird diese Grenze überschritten, muss der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren. Erfolgt keine Mitteilung, kann der Kunde die Zahlung der Mehrkosten ablehnen oder den Auftrag kündigen. Die Pflicht zur Information dient dem Schutz des Kunden und sorgt dafür, dass die Kosten im Rahmen bleiben.

Kostenvoranschlag vs. Angebot – die wichtigsten Unterschiede

Der Unterschied von Angebot und Kostenvoranschlag ist klar definierbar. Während ein Angebot rechtlich bindend ist, gilt der Kostenvoranschlag als unverbindliche Schätzung. Auch bei der Haftung gibt es Unterschiede. Bei einem fehlerhaften Angebot haftet der Anbieter für die angegebenen Preise, bei einem Kostenvoranschlag nur bei grober Fahrlässigkeit oder falschen Angaben. Ein Kostenvoranschlag bietet somit mehr Flexibilität, erfordert jedoch eine klare Kommunikation zwischen beiden Parteien.

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