Sie geben bald Ihr Leasingfahrzeug zurück und sorgen sich vor unerwarteten Kosten? In vielen Fällen liegt das an einem Gutachten, das Mängel dokumentiert, die Sie für ungerechtfertigt halten. Wir wissen aus Erfahrung: Nicht jedes Gutachten ist fehlerfrei. Deshalb zeigen wir Ihnen, worauf Sie achten müssen und wie Sie sich erfolgreich gegen ein ungerechtfertigtes Gutachten zur Wehr setzen können.

Inhaltsverzeichnis

Ablauf der Gutachtenerstellung bei der Leasing-Rückgabe

Bei der Fahrzeugrückgabe wird ein Zustandsbericht durch einen Gutachter erstellt. In den meisten Fällen erfolgt das durch eine Prüforganisation wie TÜV oder DEKRA. Dabei wird der Zustand des Fahrzeugs dokumentiert, insbesondere Lack, Karosserie, Innenraum, Felgen und Reifen. Der Gutachter bewertet, ob es sich um normale Gebrauchsspuren oder um kostenpflichtige Schäden handelt. Genau an diesem Punkt entstehen oft Streitigkeiten, denn die Einschätzung ist nicht immer objektiv. Wir beraten Sie, ob das KFZ-Gutachten sachlich, korrekt und nachvollziehbar ist.

Wann ist ein Gutachten anfechtbar?

Ein Leasing-Gutachten kann dann angefochten werden, wenn es sachliche Fehler enthält oder auf einer nicht nachvollziehbaren Einschätzung basiert. Dazu gehören zum Beispiel falsch interpretierte Gebrauchsspuren, eine fehlerhafte Bewertung von Schäden oder eine unvollständige Dokumentation. Auch formale Aspekte spielen eine Rolle. Wenn das Gutachten zu spät übermittelt wurde oder relevante Details fehlen, können diese Punkte im Rahmen eines Widerspruchs angeführt werden.

Beispiele typischer Streitfälle

Immer wieder begleiten wir Kunden und Kundinnen, bei denen Kleinstschäden zu überhöhten Forderungen geführt haben. Ein typischer Fall: Ein Leasingnehmer erhielt nach Rückgabe seines Fahrzeugs eine Nachforderung von 780 Euro wegen angeblicher Lackschäden. Unsere Prüfung ergab, dass es sich um oberflächliche Kratzer unter drei Zentimetern handelte, die laut Hersteller-Richtlinien als normale Gebrauchsspuren zu werten sind. Nach Vorlage eines Gegengutachtens wurde die Forderung vollständig zurückgenommen.

Ähnlich häufig treten Konflikte bei Felgen-Kratzern, Abnutzungen an Sitzen oder kleinen Dellen auf. In vielen Fällen lohnt sich eine Zweitmeinung durch einen unabhängigen Gutachter.

So können Sie ein Gutachten anfechten

Wenn Sie Zweifel am Gutachten haben, lassen Sie es zunächst durch einen neutralen Fachmann prüfen. Wir bieten Ihnen eine professionelle Zweitmeinung und erstellen bei Bedarf ein vollständiges Gegengutachten. Achten Sie unbedingt auf die Frist: Ein Widerspruch muss in der Regel innerhalb von sieben bis vierzehn Tagen erfolgen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung des Widerspruchs und bei der Kommunikation mit dem Leasinggeber. Sollte keine Einigung erzielt werden, vermitteln wir Ihnen bei Bedarf einen spezialisierten Anwalt für Leasingrecht.

Versicherungsschutz bei Rückgabe-Schäden

Viele Schäden, die bei der Rückgabe bemängelt werden, sind eigentlich versichert. Eine Vollkaskoversicherung greift bei Unfallschäden, während bestimmte Leasing-Rückgabe-Versicherungen auch Gebrauchsspuren und Bagatellschäden abdecken können. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob Ihre Versicherung möglicherweise für die geltend gemachten Schäden aufkommt. So vermeiden Sie unnötige Zusatzkosten.

Rechtsbeistand einholen: Wann zum Anwalt?

Ein rechtlicher Beistand ist besonders dann empfehlenswert, wenn der Leasinggeber trotz Gegengutachten auf seiner Position beharrt oder sehr hohe Nachforderungen stellt. Unsere Erfahrung zeigt, dass bereits ein anwaltliches Schreiben oft zu einer schnellen Einigung führt.

Checkliste für eine stressfreie Leasing-Rückgabe

Eine gute Vorbereitung schützt Sie vor unangenehmen Überraschungen. Reinigen Sie das Fahrzeug gründlich, innen und außen. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen wie Fahrzeugschein, Serviceheft, Zweitschlüssel und Zubehör. Dokumentieren Sie vorhandene Schäden durch Fotos mit Zeitstempel.

Vorbeugung: So schützen Sie sich schon vor dem Leasingende

Viele Konflikte lassen sich vermeiden, wenn Sie frühzeitig handeln. Achten Sie auf regelmäßige Wartungen und lassen Sie kleinere Schäden zeitnah reparieren. Melden Sie jede Beschädigung unverzüglich Ihrer Versicherung. Wir empfehlen außerdem, bereits drei Monate vor Rückgabe ein neutrales Vorab-Gutachten erstellen zu lassen. So wissen Sie genau, was Sie erwartet, und haben die Möglichkeit, unklare Positionen vorab zu klären.

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