Nach einem Unfall ist die Verunsicherung oft groß. Wie hoch ist der Schaden? Was zahlt die Versicherung? Reicht die Entschädigung, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen? Genau an diesem Punkt spielt der Wiederbeschaffungswert eine zentrale Rolle.
Als unabhängige Kfz-Gutachter erleben wir täglich, wie wichtig es für Geschädigte ist, den Wiederbeschaffungswert korrekt zu kennen und zu verstehen. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, was dieser Wert genau bedeutet, wie er berechnet wird und welche Rolle er bei der Schadenregulierung spielt.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist der Wiederbeschaffungswert beim Auto
- Wie wird der Wiederbeschaffungswert berechnet
- Wiederbeschaffungswert und Totalschaden
- Theoretischer Wiederbeschaffungswert – was bedeutet das
- Fiktive Abrechnung auf Basis des Wiederbeschaffungswerts
- Wiederbeschaffungswert bei Leasingfahrzeugen und Firmenwagen
- Wie hilft ein Gutachter beim Wiederbeschaffungswert
Was ist der Wiederbeschaffungswert beim Auto
Der Wiederbeschaffungswert bezeichnet den Betrag, den Sie benötigen würden, um ein vergleichbares Fahrzeug wie vor dem Unfall zu kaufen. Gemeint ist ein Auto mit ähnlicher Ausstattung, ähnlichem Zustand, ähnlicher Laufleistung und demselben Baujahr.
Es handelt sich also um den objektiven Wert, der für eine gleichwertige Ersatzbeschaffung auf dem regionalen Fahrzeugmarkt erforderlich wäre. Der Wiederbeschaffungswert wird vor dem Unfall ermittelt und bildet häufig die Grundlage für die Entschädigungszahlung der Versicherung.
Wie wird der Wiederbeschaffungswert berechnet
Zur Berechnung des Wiederbeschaffungswerts fließen zahlreiche Merkmale ein. Dazu gehören das Alter des Fahrzeugs, die Laufleistung, der technische Zustand, Sonderausstattungen, Umbauten, die Pflege und auch der regionale Markt.
Wir als KFZ-Gutachter greifen dafür auf aktuelle Fahrzeug-Datenbanken und reale Marktangebote zurück. So erhalten Sie eine objektive Einschätzung, was ein vergleichbares Fahrzeug aktuell kosten würde.
Wiederbeschaffungswert und Totalschaden
Besonders wichtig ist der Wiederbeschaffungswert, wenn es sich bei Ihrem Fahrzeug um einen Totalschaden handelt. Dabei unterscheidet man zwischen dem technischen Totalschaden, bei dem das Auto nicht mehr reparabel ist, und dem wirtschaftlichen Totalschaden, bei dem die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.
In beiden Fällen erstattet die Versicherung in der Regel nicht die Reparaturkosten, sondern den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. So soll sichergestellt werden, dass Sie sich ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug beschaffen können.
Unterschied: Wiederbeschaffungswert und Wiederbeschaffungsaufwand
Der Wiederbeschaffungswert beschreibt, was ein gleichwertiges Fahrzeug vor dem Unfall wert war. Der Wiederbeschaffungsaufwand dagegen ist die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des beschädigten Autos.
Ein Beispiel: Ihr Fahrzeug hatte vor dem Unfall einen Wiederbeschaffungswert von 10.000 Euro. Der Restwert beträgt 2.500 Euro. Dann ergibt sich ein Wiederbeschaffungsaufwand von 7.500 Euro. Diesen Betrag würde Ihnen die Versicherung in der Regel auszahlen, wenn Sie fiktiv abrechnen oder das Auto nicht reparieren lassen.
Was passiert bei einem Vorschaden
War das Fahrzeug bereits vor dem Unfall beschädigt, spricht man von einem Vorschaden. Dieser kann den Wiederbeschaffungswert mindern, je nach Art, Umfang und Dokumentation. Wichtig ist, dass Vorschäden offen kommuniziert werden, damit sie bei der Bewertung berücksichtigt werden können.
Wir prüfen sorgfältig, ob und wie ein Vorschaden den Fahrzeugwert beeinflusst. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass Ihnen keine unberechtigten Abzüge entstehen, wenn die Vorschäden bereits fachgerecht repariert wurden oder nicht mehr relevant sind.
Theoretischer Wiederbeschaffungswert – was bedeutet das
In bestimmten Fällen gibt es auf dem Markt kaum oder gar keine vergleichbaren Fahrzeuge. Das ist zum Beispiel bei seltenen Oldtimern, Importfahrzeugen oder individuell umgebauten Autos der Fall. In solchen Situationen sprechen wir vom theoretischen Wiederbeschaffungswert.
Dieser Wert wird nicht aus konkreten Markt Angeboten abgeleitet, sondern basiert auf vergleichbaren Modellen, Erfahrungswerten und kalkulierten Wiederbeschaffungskosten. Auch wenn keine exakten Marktpreise vorliegen, erstellen wir für Sie eine fundierte und nachvollziehbare Bewertung.
Fiktive Abrechnung auf Basis des Wiederbeschaffungswerts
Nach einem Unfall haben Sie das Recht, den Schaden fiktiv abzurechnen. Das bedeutet, Sie lassen sich den Schaden in Geld auszahlen, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen. In diesem Fall basiert die Auszahlung auf dem Wiederbeschaffungswert.
Die Versicherung zahlt Ihnen dann die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert. Auch wenn Sie das Fahrzeug behalten oder selbst reparieren möchten, kann eine fiktive Abrechnung sinnvoll sein.
Wiederbeschaffungswert bei Leasingfahrzeugen und Firmenwagen
Bei Leasingfahrzeugen oder gewerblich genutzten Autos gelten oft besondere Regelungen. Der Leasinggeber hat meist eigene Vorgaben zur Schadensbewertung. Bei einem Totalschaden muss der Wiederbeschaffungswert daher exakt ermittelt und mit dem Leasingvertrag abgestimmt werden.
Auch bei Firmenfahrzeugen ist eine unabhängige Bewertung sinnvoll, da hier steuerliche und buchhalterische Fragen eine Rolle spielen können. Wir arbeiten regelmäßig mit Unternehmen und Leasinggesellschaften zusammen und kennen die spezifischen Anforderungen.
Wie hilft ein Gutachter beim Wiederbeschaffungswert
Als unabhängige Kfz-Gutachter sind wir darauf spezialisiert, den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs sachlich, marktgerecht und nachvollziehbar zu ermitteln. Wir berücksichtigen alle relevanten Fahrzeugdaten, dokumentieren vor Ort Vorschäden oder Umbauten und liefern Ihnen ein professionelles Gutachten.
Ein solches Wertgutachten ist besonders wichtig, wenn es zu Unklarheiten mit der Versicherung kommt. Denn es schafft eine objektive Grundlage, auf deren Basis Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können. Gerne beraten wir Sie individuell und unterstützen Sie auch bei der Kommunikation mit der Versicherung.
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