Sie hatten einen Unfall oder bemerkten einen Schaden an Ihrem Auto. Ob es sich um einen Wildunfall, einen Parkrempler oder Vandalismus handelt, jetzt ist schnelles und korrektes Handeln gefragt. Die Schadensmeldung bei Ihrer Versicherung, in diesem Fall der DEVK, sollte zeitnah erfolgen, um eine reibungslose Regulierung zu ermöglichen.

Als unabhängige Kfz-Gutachter unterstützen wir regelmäßig Kundinnen und Kunden bei der Schadensabwicklung mit der DEVK und geben Ihnen hier einen praktischen Überblick über Fristen, Kontaktmöglichkeiten und typische Fallkonstellationen.

Inhaltsverzeichnis

Welche Fristen gelten bei der DEVK für die Schadensmeldung

Die DEVK empfiehlt, jeden Schaden so schnell wie möglich zu melden. Die Frist für die Schadensmeldung liegt in der Regel bei sieben Tagen ab Schadenseintritt. Im Fall von Diebstahl, Wildunfällen oder Vandalismus sollten Sie sowohl die Polizei als auch die Versicherung unverzüglich informieren, idealerweise am selben Tag.

Auch wenn Sie nicht Verursacher, sondern Geschädigter eines Unfalls sind, sollten Sie die DEVK zügig kontaktieren, sofern der Unfallgegner dort versichert ist. Nur so können Ihre Ansprüche korrekt aufgenommen und zeitnah geprüft werden.

Welche Kfz-Schäden sind bei der DEVK versichert

Die DEVK deckt mit ihren Kfz-Versicherungen unterschiedliche Schadensarten ab. In der Haftpflichtversicherung werden Schäden übernommen, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen. Dazu gehören sowohl Sach- als auch Personenschäden.

In der Teilkaskoversicherung sind beispielsweise Wildunfälle, Glasbruch, Diebstahl, Brand oder Unwetterschäden abgedeckt. Die Vollkaskoversicherung greift zusätzlich bei selbstverschuldeten Unfällen und bei mutwilligen Beschädigungen durch Dritte.

Einige typische Beispiele für versicherte Schäden sind zerbrochene Außenspiegel, Lackkratzer durch Vandalismus, Totalschäden nach einem Fahrfehler oder Steinschlag an der Windschutzscheibe. Wichtig ist dabei, den konkreten Versicherungsumfang zu prüfen, da individuelle Vereinbarungen bestehen können.

Wie kann man einen Schaden bei der DEVK melden

Ein Kfz-Schaden kann bei der DEVK auf mehreren Wegen gemeldet werden. Besonders effizient ist die Online-Schadensmeldung über das Formular auf der offiziellen Website. Dort geben Sie alle relevanten Daten ein und können direkt Dokumente oder Fotos hochladen.

Alternativ ist auch eine telefonische Meldung möglich. Die Zentrale Schaden Hotline der DEVK ist über die Nummer erreichbar, die Sie bei Ihrer Versicherungspolice finden. Auch eine Meldung per E-Mail ist zulässig, insbesondere wenn Sie bereits Unterlagen wie Fotos oder KFZ Gutachten vorliegen haben.

Für die Meldung benötigen Sie idealerweise Ihre Versicherungsnummer, Angaben zum Schadenhergang, Ort und Zeit des Vorfalls, beteiligte Fahrzeuge und Personen sowie, falls vorhanden, eine polizeiliche Vorgangsnummer.

Sollten Sie bei der Schadenaufnahme Unterstützung benötigen, begleiten wir Sie gerne und übernehmen die Kommunikation mit der Versicherung in Ihrem Auftrag.

Kann die DEVK Schadenfreiheitsklassen übernehmen

Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung zur DEVK wechseln, kann Ihre bisherige Schadenfreiheitsklasse übernommen werden. Dies gilt sowohl für einen klassischen Versicherungswechsel als auch für den Fall, dass Sie ein neues Fahrzeug anmelden oder das Fahrzeug auf ein Familienmitglied übertragen.

Für die Übernahme benötigen Sie eine entsprechende Bestätigung Ihrer Vorversicherung. Bei Sonderfällen wie der Nutzung durch Ehepartner oder Eltern empfiehlt es sich, den Fall im Vorfeld mit der DEVK abzustimmen, um Nachteile zu vermeiden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorbereitung der nötigen Unterlagen.

Tipps zur schnellen und sicheren Schadensabwicklung

Damit der Schadensfall bei der DEVK schnell und reibungslos bearbeitet werden kann, ist eine gründliche Dokumentation wichtig. Fertigen Sie aussagekräftige Fotos vom Schaden an und notieren Sie sich den Unfallhergang möglichst detailliert.

In vielen Fällen ist es ratsam, einen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen. Ein professionelles Gutachten schützt Sie davor, dass die Versicherung den Schaden zu niedrig einschätzt oder versteckte Schäden unentdeckt bleiben. Dies ist vor allem bei wirtschaftlichen Totalschäden, unklarer Schuldfrage oder technischen Fahrzeugschäden von Bedeutung. Wir erstellen für Sie ein vollständige Schadengutachten, das Sie direkt bei der DEVK einreichen können.

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