Sie haben eine Rechnung erhalten, die deutlich über dem vereinbarten Kostenvoranschlag liegt? Dann sind Sie nicht allein. Immer wieder wenden sich Kunden an uns, weil sie unsicher sind, ob eine solche Abweichung zulässig ist und was sie nun tun können. Als unabhängige Kfz-Gutachter beraten wir Sie nicht nur bei der Schadensermittlung, sondern auch bei Fragen rund um Kostenvoranschläge und deren rechtliche Bedeutung.
Inhaltsverzeichnis
Unterschiede eines Kostenvoranschlages zu einem Angebot
Ein Kostenvoranschlag wird oft mit einem Angebot verwechselt. Dabei gibt es einen entscheidenden Unterschied: Ein Angebot ist rechtlich verbindlich. Nimmt der Kunde es an, kommt ein Vertrag zustande. Ein Kostenvoranschlag hingegen ist meist eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlichen Kosten und dient in erster Linie der Orientierung. Er verpflichtet den Dienstleister nicht automatisch zur Einhaltung des genannten Betrags.
Typische Inhalte eines Kostenvoranschlags
Ein professioneller Kostenvoranschlag enthält in der Regel folgende Informationen:
- eine Auflistung der Materialien und Ersatzteile
- den geschätzten Zeitaufwand
- die voraussichtlichen Lohn- und Materialkosten
- einen Hinweis zur Gültigkeit und Verbindlichkeit des Dokuments
Als Kfz-Gutachter legen wir Wert darauf, dass die Angaben nachvollziehbar, transparent und vollständig sind. Nur so können Sie fundiert entscheiden, ob Sie den Auftrag erteilen möchten.
Abweichung vom Kostenvoranschlag – Was bedeutet das?
Von einer Abweichung spricht man, wenn die tatsächlichen Kosten den ursprünglich geschätzten Betrag übersteigen. Das kann verschiedene Ursachen haben, zum Beispiel nicht vorhersehbare Schäden, Preisänderungen bei Ersatzteilen oder ein höherer Arbeitsaufwand. Wichtig ist, dass der Kunde rechtzeitig über diese Änderungen informiert wird.
Wie viel Abweichung ist erlaubt?
In der Rechtsprechung gelten Kostensteigerungen von bis zu 20 Prozent häufig als zulässig, vorausgesetzt, Sie wurden darüber informiert. Überschreitungen darüber hinaus sind nur dann zulässig, wenn sie durch unvorhersehbare Umstände begründet sind und nicht durch mangelhafte Kalkulation verursacht wurden. Die Zumutbarkeit hängt immer vom Einzelfall ab.
Rechtliche Bindung eines Kostenvoranschlags
Ein Kostenvoranschlag ist grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Er dient als Orientierung, nicht als Festpreis. Entscheidend ist jedoch, wie deutlich der Dienstleister auf die Unverbindlichkeit hinweist und wie transparent er über mögliche Kostenentwicklungen informiert.
Verbindlichkeit laut BGB (§ 650 BGB)
Laut § 650 BGB ist ein Kostenvoranschlag unverbindlich, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Überschreitet der Anbieter den veranschlagten Betrag erheblich, ist er verpflichtet, Sie als Kunden umgehend darüber zu informieren. Bleibt diese Mitteilung aus, haben Sie unter Umständen das Recht, die Mehrkosten abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Regelungen gibt es in den Paragrafen 649 und 632 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Unterschied: unverbindlich vs. verbindlich
Ein unverbindlicher Kostenvoranschlag lässt Raum für Abweichungen. Der Dienstleister darf den Preis innerhalb eines gewissen Rahmens anpassen, muss Sie aber bei größeren Änderungen informieren. Ein verbindlicher Kostenvoranschlag hingegen gilt wie ein Angebot, die im Vorfeld genannte Summe darf nicht überschritten werden. Solche Festpreisvereinbarungen sollten Sie sich immer schriftlich bestätigen lassen.
Ausnahmen und Sonderfälle
Auch bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag können sich Änderungen ergeben, etwa durch unvorhergesehene Mängel oder notwendige Zusatzarbeiten, die im Vorfeld nicht erkennbar waren. In diesen Fällen muss der Anbieter nachweisen, dass die Änderungen unvermeidbar waren und rechtzeitig mitgeteilt wurden. Nur dann können zusätzliche Kosten gerechtfertigt sein.
Konsequenzen bei der Überschreitung
Wird der Kostenvoranschlag deutlich überschritten, ohne dass Sie informiert wurden, kann das rechtliche Folgen haben. In vielen Fällen müssen Sie die Mehrkosten nicht bezahlen. Je nach Sachlage kann auch ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Anpassung des Preises in Betracht kommen. Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten oder holen Sie ein unabhängiges Gutachten ein.
Besondere Regelungen im Kfz-Bereich
Gerade bei Reparaturen in der Kfz-Branche kommt es häufig zu Kostenabweichungen. Dabei gelten jedoch klare Regeln: Werkstätten und Dienstleister sind verpflichtet, Sie über absehbare Mehrkosten sofort zu informieren. Eine Überschreitung von bis zu 20 Prozent wird von Gerichten oft noch als zumutbar angesehen. Bei höheren Abweichungen ist Ihre Zustimmung erforderlich.
Tipps für Verbraucher
- Klären Sie, ob die Angaben verbindlich sind oder nur eine Schätzung darstellen
- Achten Sie auf klare und vollständige Angaben zu Material, Arbeitszeit und Zusatzkosten
- Bitten Sie um sofortige Information, wenn sich der Aufwand oder die Kosten erhöhen
- Dokumentieren Sie alle Absprachen, um im Streitfall abgesichert zu sein
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